Semesterticket-Erstattung
semesterticket-erstattung@asta-oldenburg.de
Tel.: 0441-798-3104
Fax.: 0441-798-3164
Raum M 1-153
die nächsten Sprechstunden:
Wer wir sind
Erstattungsgründe
Du kannst dir den Semesterticket-Beitrag aus verschiedenen Gründen erstatten lassen:
Nach den Erstattungskriterien zu unserer Erstattungsordnung steht dir ein Erstattungsanspruch aufgrund fehlender finanzieller Voraussetzungen dann zu, wenn du deinen finanziellen Bedarf durch Einkommen und Vermögen nicht decken kannst. Stehen dir Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz zu, gilt dein Bedarf grundsätzlich als gedeckt.
Anders ist das nur, wenn du eine Sozialleistung zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes oder zur Vermeidung einer Hilfebedürftigkeit erhältst. Das sind bspw. Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung, Wohngeld oder Kinderzuschlag. Das Vorliegen fehlender finanzieller Voraussetzungen wird durch einen entsprechenden Sozialleistungsbescheid für deinen Haushalt vor, in dem du berücksichtigt wirst.
In der Regel reicht es aus, wenn dein Name in der Berechnung der Sozialleistung auftaucht, du musst die Sozialleistung nicht unbedingt selbst erhalten. Daneben reichen auch folgende Nachweise aus: Bescheid über den Erlass der Langzeitstudiengebühren aufgrund einer wir wirtschaftlichen Notlage, Bescheid über Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Falls es Gründe gibt, aus denen du einen bestimmten Sozialleistungsbescheid nicht vorlegen kannst, schilderst du diese Gründe und stellst deine finanzielle Situation dar. Diese Gründe sind insbesondere die Gefährdung eines Aufenthaltstitels von ausländischen Studierenden oder die Ablehnung eines Antrages auf Wohngeld aufgrund von Zweifeln an der Glaubhaftigkeit.
Du bekommst die Erstattung des D- SemesterTicket-Beitrages für das gesamte Semester und darfst das D-SemesterTicket weiter behalten und benutzen.
Benötigten Unterlagen in der Übersicht (Belege in der Regel als Kopie):
- Immatrikulationsbescheinigung für das Antragssemester
- Bescheid über den Bezug von Sozialleistungen oder
- Darstellung der sozialen und finanziellen Situation der Bedarfsgemeinschaft Nachweise, die die Angaben belegen in Kopie:
- Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Einkommen der letzten 3 Monaten, ggf. Nachweis über Unterhaltszahlungen
Du kannst einen Antrag zur (Teil-)Erstattung des Semesterticketbeitrags aufgrund deiner mindestens 90-tägige studienbezogene Ortsabwesenheit.
Antragsteller*innen müssen mind. 3 Wochen vor der Abreise/ Ortsabwesenheit für das laufende Semester Ihren Antrag vollständig einreichen. Das D-SeTi wird dann für den Zeitraum der Ortsabwesenheit entwertet. Eine rückwirkende Entwertung ist nicht möglich.
Benötigte Unterlagen in der Übersicht (Belege in der Regel als Kopie):
- Antrag
- Immatrikulationsbescheinigung für das Antragssemester
- Bestätigung über die studienbedingte Ortsabwesenheit
Du kannst einen Antrag zur (Teil-)Erstattung des Semesterticketbeitrags aufgrund deines Auslandssemesters stellen.
Antragstellende Person müssen den Antrag vor Abreise vollständig einreichen. Es kann nur der Zeitraum erstattet werden, ab dem der Antrag vollständig vorliegt. Eine rückwirkende Entwertung ist nicht möglich.
Du bekommst die Erstattung des D-SemesterTicket-Beitrages für den Zeitraum deines Auslandssemester ab einen Zeitraum von mindestens 90 Tagen im Antragssemester
Die folgenden Belege sind beizufügen (in der Regel als Kopie):
- für das Antragssemester die Immatrikulationbescheinigung
- Bestätigung der ausländischen Hochschule, die exakte Dauer des Auslandsaufenthaltes und des Studienortes oder der Universität Oldenburg
Du kannst einen Antrag zur (Teil-)Erstattung des Semesterticketbeitrags aufgrund deiner Doppelimmatrikulation stellen.
Bei Immatrikulation an mehr als einer am D- SemesterTicket beteiligten Hochschulen ist, nur ein D- SemesterTicket abzunehmen. Das Vorliegen einer Doppeltimmatrikulation wird nachgewiesen durch: Aktuelle Immatrikulationsbescheinigungen der entsprechenden Hochschulen und Nachweis, welche der Hochschulen die Heimatuniversität ist. Das D-SemesterTicket wird dann für den Zeitraum der Ortsabwesenheit entwertet. Eine rückwirkende Entwertung ist nicht möglich.
Die folgenden Belege sind beizufügen (in der Regel als Kopie):
- Immatrikulationsbescheinigung für das Antragssemester von beiden Hochschulen
- Nachweis, dass die Carl von Ossietzky Universität Oldenburg nicht Heimatuniversität ist
Rücknahme der Immatrikulation
Du kannst deine Immatrikulation innerhalb eines Monats nach Vorlesungsbeginn zurücknehmen. Dann bekommst du den gesamten Semesterbeitrag einschließlich des D-SemesterTicket-Beitrages erstattet. Grundlage dafür ist die Immatrikulationsordnung. Den Antrag auf Rücknahme der Immatrikulation stellst du beim Immatrikulationsamt.
Mit der Rücknahme der Immatrikulation gilt die Immatrikulation als von Anfang an nicht vorgenommen. Rechtlich verlierst du rückwirkend deinen Studierendenstatus.
Die Erstattung des D- SemesterTicket-Beitrages aufgrund der Rücknahme der Immatrikulation ist nur durch einen Antrag beim Immatrikulationsamt möglich.
Rücknahme der Rückmeldung
Du kannst deine Rückmeldung innerhalb eines Monats nach Vorlesungsbeginn zurücknehmen. Dann bekommst du den gesamten Semesterbeitrag einschließlich des D- SemesterTicket-Beitrages erstattet. Grundlage dafür ist die Immatrikulationsordnung. Den Antrag auf Rücknahme der Rückmeldung stellst du mit einem Exmatrikulationsantrag beim Immatrikulationsamt via Stud.IP
Die Rücknahme der Rückmeldung erfolgt als Exmatrikulation zum Ende des Vorsemesters. Rechtlich verlierst du rückwirkend deinen Studierendenstatus.
Die Erstattung des D-SemesterTicket-Beitrages aufgrund einer Rücknahme der Rückmeldung ist nur durch einen Antrag beim Immatrikulationsamt möglich.
Exmatrikulation
Du kannst einen Antrag zur (Teil-)Erstattung des Semesterticketbeitrags aufgrund deiner Exmatrikulation stellen.
Den Antrag stellst du unmittelbar nach deiner Exmatrikulation. Für einen vollständigen Antrag fügst du als Nachweis deine Exmatrikulationsbescheinigung bei.
Du bekommst den Teil des D- SemesterTicket-Beitrages für die restlichen Monate des Semesters nach deiner Exmatrikulation erstattet. Es kann nur der Zeitraum erstattet werden, ab dem der Antrag vollständig vorliegt. Eine rückwirkende Entwertung ist nicht möglich.
Die folgenden Belege sind beizufügen (in der Regel als Kopie):
- Bis zum Ablauf der Erstattungsfrist (einen Monat nach Vorlesungsbeginn) muss die Erstattung beim Immatrikulationsamt beantragt werden. Hiervon können wir leider auch rückwirkend keine Ausnahme machen.
- Bestätigung des Immatrikulationsamtes über das Datum der Exmatrikulation
Während eines Urlaubssemesters ist dir die Teilnahme am D-SemesterTicket freigestellt. Wichtig ist das du den Betrag für das D- SemsterTicket mit den Rückmeldebeitrag gemeinsam an die Uni überweist (https://uol.de/studium/gebuehren/semesterbeitraege/) und im Anschluss daran einen Antrag auf Erstattung stellst im AStA.
Den Beurlaubungsantrag stellst du beim Immatrikulationsamt. Den Antrag zur Erstattung des D- SemesterTickets stellst du bei uns. Das D-SemesterTicket wird dann für den Zeitraum der Beurlaubung entwertet. Eine rückwirkende Entwertung ist nicht möglich.
Die folgenden Belege sind beizufügen (in der Regel als Kopie):
- Immatrikulationsbescheinigung für das Antragssemester (das Urlaubssemester muss verzeichnet sein)
Datenschutz Beantragung Semesterticket Erstattung:
Uns liegt es sehr am Herzen, eine sichere Atmosphäre in unseren Beratungen zu schaffen. Daraus resultierend ist es für uns selbstverständlich, mit deinen personenbezogenen Daten vertrauensvoll umzugehen. Aus der nachfolgenden Einwilligungserklärung kannst du ersehen, in welchen Fällen wir jedoch gezwungen sind, deine Daten zu verwenden:
Zum Zwecke der Erstattung des Semesterbeitrages erfassen und speichern wir deine personenbezogenen Daten. Darüber hinaus nutzen wir sie, soweit dies erforderlich ist zur Beratung über die Gewährung des beantragten Zuschusses sowie zur Kontaktaufnahme bei Unklarheiten oder Ablehnung. Dies bezieht sich ausdrücklich auch auf besonders schützenswerte Kategorien von Daten im Sinne des Art. 9 Abs. 1 DS-GVO, soweit sie zu den genannten Zwecken erforderlich sind.
Die Speicherung erfolgt für 10 Jahre (§ 22 Abs. 8 Finanzordnung des AStAs der Universität Oldenburg https://uol.de/uni/amtliche_mitteilungen/dateien/AM2010-05_04-Finanzordnung_AStA.pdf)
Zum Zwecke der Gewährung der Semesterticketrückerstattung werden die Daten bei dem Dienstleister RediPro gespeichert. Dieser Dienstleister liefert die Software für die Buchführung der Darlehensverträge. RediPro verarbeitet und nutzt die Daten, um den Vertrag, den es mit dem AStA eingegangen ist, durchzuführen und seine Dienste zu erbringen, um seine Dienste und seine Webseiten zu verbessern und an den Bedarf anzupassen, um Updates und Upgrades bereitzustellen und um dem AStA Benachrichtigungen in Bezug auf den Dienst zukommen zu lassen sowie Abrechnungen zu Erstellen und unsere Forderungen einzuziehen. Für weitere Informationen kannst du die Datenschutzerklärung von RediPro unter http://www.redipro.de/649.html einsehen.
Weiterhin ist es erforderlich, zur Validierung die Daten an die Schnittstelle zu übermitteln. Zudem muss dies (ab SoSe 2019) ebenfalls zur Entwertung der Campus Card erfolgen.
Hinsichtlich des Datenschutzes stehen dir folgende Rechte zu: Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO), Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO), Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO), eine ggf. erteilte Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird (Art. 7 Abs. 3 DSGVO), falls Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen Datenschutzvorschriften verstößt, wenden Sie sich bitte an die Datenschutzbeauftragte (datenschutz@asta-oldenburg.de oder unter AStA Universität Oldenburg – Datenschutzbeauftragte, Uhlhornsweg 49 – 55, 26111 Oldenburg).
Unabhängig hiervon haben Sie ein Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist: Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen – Prinzenstraße 5,
30159 Hannover – Telefon: 0511 120-4500 – Telefax: 0511 120- 4599 E-Mail: poststelle@lfd.niedersachsen.de
Verantwortliche ist die Studierendenschaft der Carl-von-Ossietzky-Universität vertreten durch den Vorstand des AStA (vorstand@asta-oldenburg.de, AStA Universität Oldenburg – Vorstand, Uhlhornsweg 49 – 55, 26111 Oldenburg).
Für Doktorand_innen als Promotionsstudierende und Teilzeitstudierende gibt es keine Ausnahmeregelung.
Die Härtefall-Sozialreferentin entscheidet über deinen Antrag. Fragen können gerne in der Sprechstunde geklärt werden.
Die Adresse an die du deinen Antrag auf Rückerstattung mit allen, für den Erstattungsgrund nötigen Belegen, senden musst, lautet:
Allgemeiner Studierenden-Ausschuss (AStA)
Semesterticketerstattung
Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
Ammerländer Heerstr. 114-118
26111 Oldenburg
Adresse
Der SemesterTicket-Beitrag kann grundsätzlich nur für das laufende Semester gewährt werden. Die Gründe müssen in diesem Semester vorliegen. Die unmittelbaren Rechtsgrundlagen für die Erstattung des SemesterTicket-Beitrages sind der SemesterTicket-Vertrag mit den Tarifbestimmungen, die Immatrikulationsordnung, die Beitragsordnung und die Erstattungsordnung mit den Erstattungskriterien.
Zu den Entscheidungen über die SemesterTicket-Erstattungen besteht eine Rechenschaftspflicht gegenüber den Studierendenparlament
Rechtsgrundlagen
Erstattung des SemsterTicket-Beitrages
Online-Antragstellung zur Erstattung des Semesterticketbeitrages / Online application for the Semesterticket Bitte beachte die Abgabefrist für das Sommersemester: 15.05.2021 Wintersemester 15.11.2022
Online-Antragstellung zur Erstattung des Semesterticketbeitrages und zum Kinderbetreuungszuschusses Bitte beachte die Abgabefrist für das Sommersemester: 15.05.2021 Wintersemester 15.11.2022
Aufgrund der aktuellen Situation findet die persönlicher Beratung vor Ort eingeschränkt statt. Anträge zur Erstattung des Semesterticketbeitrages sowie zum Kinderbetreuungszuschuss können per E-Mail eingereicht werden (semesterticket-erstattung@asta-oldenburg.de; kinderbetreuungszuschuss@asta-oldenburg.de).
Du kannst dir den SemesterTicket-Beitrag aus verschiedenen Gründen erstatten lassen:
Antrag zur (Teil-)Erstattung des Semesterticketbeitrages
Erstattungsgründe können sein:
fehlende finanzielle Voraussetzungen
Mindestens 120 tägige studienbezogene Ortsabwesenheit
Auslandssemester
Behinderung
Doppelimmatrikulation
Exmatrikulation
Krankheit
Urlaubssemester
Eine Erstattungsregelung für das SoSe 2021 ist mit den Vertragspartnern VBN und LNVG entschieden
Pandemie bedingte Rückerstattung des Semester Tickets
Für Doktorand_innen als Promotionsstudierende und Teilzeitstudierende gibt es keine Ausnahmeregelung.
Rechtsgrundlagen
Der SemesterTicket-Beitrag kann grundsätzlich nur für das laufende Semester gewährt werden. Die Gründe müssen in diesem Semester vorliegen. Die unmittelbaren Rechtsgrundlagen für die Erstattung des SemesterTicket-Beitrages sind der SemesterTicket-Vertrag mit den Tarifbestimmungen, die Immatrikulationsordnung, die Beitragsordnung und die Erstattungsordnung mit den Erstattungskriterien.
Zu den Entscheidungen über die SemesterTicket-Erstattungen besteht eine Rechenschaftspflicht gegenüber den Studierendenparlament
Semester | Betrag |
WiSe 11/12 + SoSe 12 | 116,10 € |
WiSe 12/13 + SoSe 13 | 126 € |
WiSe 13/14 + SoSe 14 | 135 € |
WiSe 14/15 + SoSe 15 | 145,80 € |
WiSe 15/16 + SoSe 16 | 159,60 € |
WiSe 16/17 + SoSe 17 | 171,30 € |
WiSe 17/18 + SoSe 18 | 181,20 € |
WiSe 18/19 + SoSe 19 | 207,90 € (landesweites Semesterticket) |
Du kannst einen Antrag zur (Teil-)Erstattung des Semesterticketbeitrags aufgrund deines Auslandssemesters stellen.
Die folgenden Belege sind beizufügen (in der Regel als Kopie):
-
für das Antragssemester die Immatrikulationbescheinigung
-
Bestätigung der ausländischen Hochschule über den Grund, die exakte Dauer des Auslandsaufenthaltes und des Studienortes
-
Campus Card -Sollte deine Campus Card noch nicht für das SoSe 2022 validiert sein, kannst du uns ein Scan der Vorderseite und der Rückseite zusenden. Wenn die Karte validiert ist für das SoSe 2022 sende uns diese per Post zu mit einen adressierten Rücksendeumschlag. Das Porto übernehmen wir.
Die Adresse lautet:
Allgemeiner Studierenden-Ausschuss (AStA)
Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
Uhlhornsweg 49–55
26111 Oldenburg
Antragsteller müssen vor der Abreise ihre CampusCard entwerten und einen neuen Gültigkeitszeitraum bestimmen lassen. Hierfür ist ein vollständiger Antrag erforderlich. Eine rückwirkende Entwertung ist nicht möglich.
Zeitraum deines Auslandssemesters muss nicht mit den Semesterzeiten unserer Universität übereinstimmen. Du bekommst die Erstattung des SemesterTicket-Beitrages für den Zeitraum deines Auslandssemesters.
Die folgenden Belege sind beizufügen (in der Regel als Kopie):Schwerbehinderte, die nach dem Sozialgesetzbuch IX Anspruch auf Beförderung haben und den Besitz des Beiblattes mit der dazugehörigen Wertmarke nachweisen oder auf Grund ihrer Behinderung öffentliche Verkehrsmittel nicht oder frei (G bzw. aG) nutzen können, sind von der Verpflichtung ausgeschlossen, das SemesterTicket abzunehmen. Diese Voraussetzungen erfüllst du, wenn du
- Immatrikulationsbescheinigung für das Antragssemester
- Schwerbehindertenausweis (beide Seiten, in Kopie) mit dem Kennzeichen „G“ oder „aG“ oder Wertmarke zur unentgeltlichen Beförderung im ÖPNV (§ 59 Absatz 1 Sätze 1 und 2 SchwbG)
- Kopie CampusCard
-
-
einen Schwerbehindertenausweis (halb grün, halb orange) mit mindestens einem der Merkzeichen G , aG, H
-
-
-
Schwerbehindertenausweis und das Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis
-
Die folgenden Belege sind beizufügen (in der Regel als Kopie):
- Immatrikulationsbescheinigung für das Antragssemester von beiden Hochschulen
- Nachweis, dass die Carl von Ossietzky Universität Oldenburg nicht Heimatuniversität ist
Antragsteller_innen müssen ihre CampusCard innerhalb der Sprechzeiten entwerten lassen. Hierfür ist ein vollständiger Antrag erforderlich.
- Hochschule Bremen,
- Universität Bremen,
- Carl von Ossietzky Universität Oldenburg,
- Hochschule für Künste Bremen,
- Hochschule Bremerhaven,
- Hochschule für Künste im Sozialen Ottersberg,
- Deutsche Außenhandels- und Verkehrs-Akademie Bremen,
- Jacobs University Bremen,
- Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth, Hochschule Emden/Leer,
- Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen,
- Akademie der Wirtschaft Bremen.
Die folgenden Belege sind beizufügen (in der Regel als Kopie):
- Bis zum Ablauf der Erstattungsfrist (einen Monat nach Vorlesungsbeginn) muss die Erstattung beim Immatrikulationsamt beantragt werden!
- Nach Ablauf der Frist ist der Antrag beim AStA zu stellen.
- Bestätigung des Immatrikulationsamtes über das Datum der Exmatrikulation
Rücknahme der Immatrikulation
Rücknahme der Rückmeldung
Exmatrikulation
Die folgenden Belege sind beizufügen (in der Regel als Kopie):Nach den Erstattungskriterien zu unserer Erstattungsordnung steht dir ein Erstattungsanspruch aufgrund fehlender finanzieller Voraussetzungen dann zu, wenn du deinen finanziellen Bedarf durch Einkommen und Vermögen nicht decken kannst. Stehen dir Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz zu, gilt dein Bedarf grundsätzlich als gedeckt. Anders ist das nur, wenn du eine Sozialleistung zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes oder zur Vermeidung einer Hilfebedürftigkeit erhältst. Das sind bspw. Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung, Wohngeld oder Kinderzuschlag. Das Vorliegen fehlender finanzieller Voraussetzungen wird durch einen entsprechenden Sozialleistungsbescheid für deinen Haushalt vor, in dem du berücksichtigt wirst. Regelmäßig reicht es aus, wenn dein Name in der Berechnung der Sozialleistung auftaucht, du musst die Sozialleistung nicht unbedingt selbst erhalten.Daneben reichen auch folgende Nachweise aus: Bescheid über den Erlass der Langzeitstudiengebühren aufgrund einer wirtschaftlichen Notlage, Bescheid über Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Feststellung der Mittellosigkeit einer anerkannten Beratungsstelle. Falls es Gründe gibt, aus denen du einen bestimmten Sozialleistungsbescheid nicht vorlegen kannst, schilderst du diese Gründe und stellst deine finanzielle Situation dar. Diese Gründe sind insbesondere die Gefährdung eines Aufenthaltstitels von ausländischen Studierenden oder die Ablehnung eines Antrages auf Wohngeld aufgrund von Zweifeln an der Glaubhaftigkeit. Du bekommst die Erstattung des SemesterTicket-Beitrages für das gesamte Semester und darfst das SemesterTicket weiter behalten und benutzen. Die Härtefall-Sozialreferentin entscheidet über deinen Antrag. Fragen können in der Sprechstunde geklärt werden
- Immatrikulationsbescheinigung für das Antragssemester
- Bescheid über den Bezug von Sozialleistungen oder
- Darstellung der sozialen und finanziellen Situation der Bedarfsgemeinschaft Nachweise, die die Angaben belegen in Kopie:
- Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Einkommen der letzten 3 Monaten, ggf. Nachweis über Unterhaltszahlungen
- Anlage 1 für Nicht-EU-Bürger_innen (siehe Homepage)
Die folgenden Belege sind beizufügen (in der Regel als Kopie):Du bekommst die Erstattung des SemesterTicket-Beitrages für den Zeitraum deiner Erkrankung. Die Referentin für SemesterTicketbeitragserstattung entscheidet über deinen Antrag; die Härtefall-Sozialreferentin verwaltet deinen Antrag.
- Immatrikulationsbescheinigung für das Antragssemester
- Ärztliches Attest, das belegt, dass öffentliche Verkehrsmittel für mind. 120 Tage im Antrags-semester nicht benutzt werden können oder konnten oder Bestätigung des Krankenhauses, o.ä. dass ein Besuch der Universität für mind. 120 Tage im Antragssemester nicht möglich ist oder war
An unserer Universität gibt es keine Praxissemester.StudentInnen in Praxissemestern wird die Teilnahme am SemesterTicket freigestellt.
Du kannst einen Antrag zur (Teil-)Erstattung des Semesterticketbeitrags aufgrund deiner mindestens 120-tägige studienbezogene Ortsabwesenheit
Die folgenden Belege sind beizufügen (in der Regel als Kopie):
• Immatrikulationsbescheinigung für das Antragssemester
• Gutachten der betreuenden Lehrperson aus dem Grund, Ort und Zeitraum der studienbedingten Ortsabwesenheit hervorgehen und/oder Bestätigung der andere Hochschule über die Dauer der Ortsabwesenheit
Campus Card sollte deine Campus Card noch nicht für das SoSe 2021 validiert sein, kannst du uns ein Scan der Vorderseite und der Rückseite zusenden. Wenn die Karte validiert ist für das SoSe 2021 sende uns diese per Post zu mit einen adressierten Rücksendeumschlag. Das Porto übernehmen wir.
Die Adresse lautet:Allgemeiner Studierenden-Ausschuss (AStA)Carl von Ossietzky Universität OldenburgUhlhornsweg 49–5526111 Oldenburg
Der Zeitraum deiner studienbezogenen Ortsabwesenheit muss nicht mit den Semesterzeiten unserer Universität übereinstimmen.
Die Härtefall-Sozialreferentin entscheidet über deinen Antrag. Fragen können gerne in der Sprechstunde geklärt werden
Urlaubssemester mit oder ohne SemesterTicket
Während eines Urlaubssemesters ist dir die Teilnahme am SemesterTicket freigestellt. Wichtig ist das du den Betrag für das SemsterTicket mit den Rückmeldebeitrag gemeinsam an die Uni überweist (https://uol.de/studium/gebuehren/semesterbeitraege/) und im Anschluss daran einen Antrag auf Erstattung stellst. Den Beurlaubungsantrag stellst du beim Immatrikulationsamt. Den Antrag zur Erstattung des SemesterTickets findest du hier.
Mit dem Urlaubsantrag beantragst du auch den Erlass oder die Erstattung von Langzeitstudiengebühr und Verwaltungskostenbeitrag im Urlaubssemester sowie von Studentenwerksbeitrag in Kombination mit einem Auslandssemester.
Die folgenden Belege sind beizufügen (in der Regel als Kopie):
- Immatrikulationsbescheinigung für das Antragssemester (das Urlaubssemester muss verzeichnet sein)
- Bei Antragsgrund Auslandssemester: Bestätigung der ausländischen Hochschule über den Grund, die exakte Dauer des Auslandsaufenthaltes und des Studienortes, wenn ein Urlaubssemester in Kombination mit einen Auslandssemester.
- Campus Card – Sollte deine Campus Card noch nicht für das SoSe 2021 validiert sein, kannst du uns ein Scan der Vorderseite und der Rückseite zusenden. Wenn die Karte validiert ist für das SoSe 2021 sende uns diese per Post zu mit einen adressierten Rücksendeumschlag. Das Porto übernehmen wir. Die Adresse lautet: Allgemeiner Studierenden-Ausschuss (AStA)
Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
Uhlhornsweg 49–55
26111 Oldenburg
Antragsteller müssen vor der Abreise ihre Campus Card innerhalb der Sprechzeiten entwerten und einen neuen Gültigkeitszeitraum bestimmen lassen. Hierfür ist ein vollständiger Antrag erforderlich. Eine rückwirkende Entwertung ist nicht möglich.